Campingversicherung

August 18, 2022

In Zeiten von Corona und Klimaschutz wurde der Charme des Campings von vielen wiederentdeckt, um sicher und nachhaltig im In- und Ausland die Urlaubsreise genießen zu können. Doch lauern auf Camping- und Stellplätzen oftmals Gefahren, die man nicht direkt im Blick hat. Wir zeigen dir deswegen, wie du sorglos in den Campingurlaub starten kannst und keine fiesen Überraschungen erlebst.

Beginnen wir beim Versicherungsschutz für das Campingfahrzeug

Das Abschließen einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist, wie auch beim Auto, gesetzlich vorgeschrieben. Diese übernimmt im Kontext eines Unfalls die Schäden Dritter. Ebenso gibt es für Campingfahrzeuge Kaskoversicherungen, die im Vergleich zur Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Hier steht der eigene Schaden im Fokus. Die Teilkasko übernimmt Schäden infolge von Feuer, Naturgewalten, Kollisionen mit Haarwild, Glasbruch und Diebstahl. Die Vollkasko bietet darüber hinaus zusätzlichen Schutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden sowie bei Vandalismus. Im Kontext der Teilkasko gilt es jedoch zu beachten, dass nur fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile versichert sind, wie beispielsweise der Boardcomputer oder ein Dachträger.

Doch was ist mit deinem ganzen Gepäck an Board? Ist das über deine Hausratversicherung abgesichert?

Nicht ganz. Zwar enthält die Hausratversicherung in der Regel die Klausel der Außenversicherung und beschränkt sich somit nicht auf deine Wohnung oder dein Haus. Wird dein Gepäck beispielsweise im Kontext eines Einbruchs aus deinem Hotelzimmer geklaut, wäre das bis zu Versicherungssumme über deine Hausrat versichert. Beim Diebstahl aus deinem Campingfahrzeug sieht das allerdings anders aus. Hier wird, wenn überhaupt, nur ein geringer prozentualer Anteil gezahlt. Zudem bestehen für elektronische Geräte und Wertsachen Entschädgigungsgrenzen.

Aber wie kannst du dein Gepäck denn jetzt absichern?

Hier bietet sich die Absicherung des Inventars (alle losen Teile im Fahrzeug) über eine Inhaltsversicherung an. Abhängig vom Tarif, ist entweder nur das Reisegepäck versichert oder auch elektronische Gegenstände. Hier muss je nach Bedarf entschieden werden. Der Schutz der Inhaltsversicherung erstreckt sich üblicherweise auf Fälle von Beschädigunge, Zerstörung oder Verlust des Inventars in Folge von Brand oder Explosion, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Raub sowie räuberische Erpressung. Außerdem sind Schadensereignisse durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Elementarereignisse versichert. Manche Versicherer bieten die Option einer “Mobildeckung” als Erweiterung der Hausratversicherung an. Hierdurch wird der Hausrat, auch bei vorübergehender Unterbringung im Wohnwagen oder Wohnmobil, abgesichert.

Welche Absicherungsform die richtige für dich ist, besprichst du am besten gemeinsam mit uns.

Und denk immer daran: Abenteuer beginnen, wo Pläne enden und Pläne enden, wo Versicherungen beginnen.

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